Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer (bzw. Kunden) und uns geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, insbesondere etwaige Einkaufsbedingungen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die Bestellung des Käufers erfolgt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die gekaufte Ware ist zur gewerblichen oder beruflich selbständigen Eigennutzung und nicht zum Weiterverkauf als neu hergestellte Ware an Verbraucher bestimmt.
Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der gleichen Frist annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben: Soweit wir ein ausdrücklich verbindliches Angebot abgegeben haben, halten wir uns an die hierin enthaltenen Preise 20 Tage ab Stellung des Angebots gebunden. Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise sind maßgeblich und verstehen sich zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer. Zu
sätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Bei unvorhersehbarer Neueinführung oder Erhöhung von Frachtsteuern oder sonstigen Lasten, insbesondere der Versand- und Frachtkosten nach Geschäftsabschluss sind wir berechtigt, diese Erhöhung dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.
An allen Abbildungen, Maßen, Gewichten, Zeichnungen und Kalkulationen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-; Urheber-, sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf sie nur mit unserer schriftl. Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben. Für jede, ohne unsere Einwilligung erfolgte Weitergabe an Dritte, bleibt der Kunde herausgabe- und im Falle der Unmöglichkeit schadenersatzpflichtig. Für jeden Fall der unerlaubten Weitergabe an Dritte wird eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € (i.W. fünftausend EUR) sofort fällig, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Schaden nicht entstanden, oder niedriger als die Vertragsstrafe ist. Ist der Schaden höher als die angegebene Vertragsstrafe, so ist uns vorbehalten, den hierüber hinausgehenden Schaden daneben geltend zu machen.
Der Kunde/Auftraggeber hat bei einer Lieferung, die von uns ausgeführt wird, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Bestimmungen (insbesondere Absicherung gegen elektrische Überspannung und Beachtung behördlicher Bestimmungen), die zum Anschluss und Betrieb unserer Geräte beachtet werden müssen, eingehalten werden.
Unsere Preise gelten ab Lager (Hochheim) ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Ist eine Montage beim Kunden vereinbart, wird diese von uns zuzüglich zum Preis in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, unvorhergesehene Kosten, die im Rahmen einer durch die örtlichen Verhältnisse unverhältnismäßig schwierigen Montage anfallen, dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.
In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss desVertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Kosten und Steuern, die mit der Einlösung von Wechseln anfallen, sind vom Kunden zu erstatten.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden wird eine Zahlung, die er im Hinblick auf eine andere Verbindlichkeit vornimmt, zunächst zur Tilgung der Verbindlichkeit verwendet, mit der er sich in Verzug befindet. Der Kunde wird hierüber unverzüglich von uns benachrichtigt.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen (z.B. Ort der Montage) abgeklärt sind. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Ein Liefertermin ist kein Fixtermin, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich einen solchen vereinbart. Handelt es sich bei dem zu Grunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs.2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt, wenn der Käufer infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, den Fortfall des Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Falle ist jedoch unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Ebenso haften wir dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein entsprechendes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen und Vertreter zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzuges eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zustehen, bleiben unberührt. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Waren abzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Wir können im Falle der unberechtigten Abnahmeverweigerung des Kunden einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 25 % der Nettoauftragssumme verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Pauschale. Ist der entstandene Schaden höher als die angegebene Pauschale, so ist uns vorbehalten, den über die Pauschale hinausgehenden Schaden daneben geltend zu machen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt (Streik, behördliche Anordnung), auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Auch haben wir nicht zu vertreten, wenn wir von unseren Lieferanten nicht beliefert werden (Nichtverfügbarkeit der Leistung). In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir können vom Vertrag ganz oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages zurücktreten, wenn die Behinderung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war und zum Zeitpunkt des Liefertermins noch auf unbestimmte Zeit andauert oder wenn der Liefertermin um mehr als sechs Wochen hinausgezögert würde. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, dem Kunden das Leistungshindernis unverzüglich mitzuteilen und in etwa erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
Für alle Fälle der Rückabwicklung des Vertrages sind wir berechtigt, eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 % des Wertes des einzelnen Objektes pro Monat bis zur Höhe des Kaufpreises zu verlangen, mit der ein etwaiger Wertverlust abgegolten ist. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der durch den Gebrauch eingetretene Wertverlust nicht entstanden oder geringer ist, als die Pauschale. Die Geltendmachung eines Wertverlustes, der über die so errechnete Nutzungsentschädigung hinausgeht, bleibt uns vorbehalten.
Verladung und Versand erfolgen – auch wenn eine Montage durch uns beim Kunden vereinbart ist – unversichert auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Lager (Hochheim). Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Mängelansprüche des Herstellers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Um die Mangelfreiheit technischer Geräte, insbesondere eines IPL-Systems festzustellen, ist der Käufer insbesondere verpflichtet, sie unverzüglich einem Testlauf zu unterziehen und in Gebrauch zu nehmen. Evtl. Mängel sind uns vom Käufer frühzeitig in schriftlicher Form. anzuzeigen. Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, Wartungs- und Verwendungsanweisungen zu befolgen und darf keine Änderungen an den Waren vornehmen. Wir haften nicht für Qualitätsabweichungen die typischerweise darauf zurückzuführen sind, dass diese Verpflichtungen durch den Kunden nicht beachtet worden sind. Der Nachweis, dass die Qualitätsabweichung der Ware nicht auf der Nichtbefolgung der Wartungs- und Verwendungsanweisungen beruht, bleibt dem Käufer unbenommen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen oder den übrigen Bestimmungen unter Abschn. VI. dieser Lieferbedingungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde: Hochheim) befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer zu den nachfolgenden Bedingungen erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware beim Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung der Rechte des Käufers in den Fällen des Abschn. VI Ziff. 5 richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB.
Wir sind, soweit der Kunde eine neue Ware weiterveräußert hat, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet. Dies setzt voraus, dass der Abnehmer des Kunden hinsichtlich der verkauften neuen beweglichen Sache ein Verbraucher ist (Verbrauchsgüterkauf), und der Verbraucher wegen des Mangels dieser Ware gegenüber unserem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen konnte oder unserem Kunden ein daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind in diesem Fall darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang neuer Ware von uns auf den Kunden vorliegenden Mangels zu tragen hatte. Auch in diesen Fällen muss der Kunde die Rügepflicht nach Abschn. VI Ziff. 1 beachten. Die Parteien vereinbaren, dass die unverzügliche Rügepflicht des Kunden uns gegenüber auch insoweit besteht, als dem Kunden gegenüber von seinem Abkäufer ein Mangel angezeigt wird.
Die Verpflichtungen gemäß Abschn. VI Ziff. 3 und 5 sind ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtungen gemäß Abschn. VI Ziff. 5 sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht oder nicht in dem geleisteten Umfang aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder eine Rüge oder Einrede gegenüber einem ihn gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der
Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden des Käufers, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder von Teilen derselben eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder der Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsoder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Auch im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde über
Versicherungsschutz verfügt, der die entstandenen Schäden abdeckt und die Versicherung bereit ist, die Schäden zu ersetzen. Die Haftung für Körperschäden nach Ziff. 7 bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschn. IV Ziff. 3 bis Abschnitt IV Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für Spätfolgen unter Anwendung des hairfree-Haarentfernungssystems ist ausgeschlossen, soweit diese zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Wir gestatten dem Partner die Verwendung des hair:free- Systems, erteilen aber nicht die Zusage, dass eine dauerhaften Enthaarung erzielt werden kann. Verwendet der Kunde unsere Produkte geschäftsmäßig, so verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und Haftpflichtversicherung.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dies ebenfalls ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zu den anderen gemischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Verkäufers im Falle der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstehendes und entstandenes Allein- oder Miteigentum an der Sache verwahrt der Käufer für uns.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz in Ingelheim. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und / oder Geschäftssitz zu verklagen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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